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Gemäß Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf sind Anlieger und Grundstückseigentümer in der Zeit vom 01. November bis 15. April dazu verpflichtet, öffentliche „…Gehwege von Schnee und Eis zu reinigen. Schnee ist unmittelbar nach Beendigung des Schneefalls zu räumen. Glätte ist sofort nach dem Eintritt abzustreuen. Dauert der Schneefall über 20.00 Uhr hinaus an oder tritt danach Schneefall, Eis oder Glätte auf, sind die Arbeiten bis 07.00 Uhr des folgenden Tages, an Sonn- und Feiertagen bis 09.00 Uhr vorzunehmen.“ (Achtung: Andere Städte und Gemeinden haben teilweise andere Regelungen). Diese Regelung, deren Nichteinhaltung schon als Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld nach sich ziehen kann, dient der Vermeidung von Unfällen, für die der Reinigungsverpflichtete haftbar gemacht werden kann.
Diese Verpflichtung können Sie auch Dritten übertragen wie z.B. uns, der Firma Andreas Stoffels.
Welche Flächen müssen bearbeitet werden?
Das Wegegesetz bezieht sich auf die den Anliegern zugehörigen öffentlichen Gehwege und Flächen. Um die Unfallgefahr für alle Passanten, Eigentümer, Mieter, Briefträger, Müllabfuhr etc. ausschließen zu können, werden in der Regel auch die Hauszugänge, Zugänge zu Müllboxen, Treppen, Kellerzugänge, Tiefgaragenzufahrten und Parkplatzflächen beauftragt und bearbeitet.
Was kostet das?
Kosten?! Die Kosten sind so individuell wie die zu betreuenden Flächen selbst. Wenn Sie an einem für Sie kostenlosen, unverbindlichen Angebot interessiert sind, kommt ein Mitarbeiter von uns heraus, begutachtet und misst die zu bearbeitende Fläche aus und sie erhalten ein Angebot, welches Art und Umfang der Arbeiten berücksichtigt.
So ist der Preis für Flächen, die schwer erreichbar sind, oder nur von Hand bearbeitet werden können, verständlicherweise höher als für Flächen, die gut erreichbar von unseren speziellem Fahrzeugen für den Winterdienst bearbeitet werden können.
Kann ich die Kosten absetzen oder umlegen?
Steuerlich absetzbar? Privatpersonen können für sog. „haushaltsnahe Dienstleistungen“ wie z.B. Winterdienst, Gartenarbeiten etc. 20% der Aufwendungen bis zu max. 600,- €/Jahr steuerlich geltend machen. (Handwerkerkosten)
Umlagefähigkeit der Kosten? Bei Mehrfamilienhäusern können z.B. die Kosten für die von uns ausgeführten Arbeiten für Winterdienst, Gartenpflege, etc. im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die einzelnen Miet- oder Eigentumsparteien umgelegt werden.
Wie geht es noch günstiger?
Durch optimale Organisation, gute Wetterpropheten sowie die regionale Nähe können wir nicht nur schnell und zuverlässig reagieren, sondern haben kurze Wege, die wir in Form günstiger Preise an unsere Kunden weitergeben können.
Sollten Sie z.B. als Privatperson oder Verwalter mehrere Grundstücke in unserem Einsatzgebiet bei uns beauftragen, so können wir Ihnen im Vergleich zu einer Einzelbeauftragung in Abhängigkeit von Größe und Lage des Gesamtauftrages individuell zu verhandelnde Rabatte anbieten.
Was machen wir für das Geld?
In der Zeit vom 01. November bis 15. April sind wir rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen in Einsatz-Bereitschaft, um - ähnlich wie die Feuerwehr - bei Schnee und Glätte auszurücken. In Zusammenarbeit mit Deutschen Wetterdiensten fahren wir an kritischen Tagen/Nächten sog. Kontrollfahrten, um auf die auch schon in Düsseldorf teils uneinheitlichen Wetterphänomene schnell reagieren und einen Einsatz einleiten zu können. Wir fahren dann mit entsprechend ausgerüsteten Fahrzeugen unsere Tour ähnlich wie ein Briefträger ab, um die beauftragten Flächen zu bearbeiten.
Desweiteren sind Ihre Flächen ausreichend abgedeckt für den Fall, dass doch etwas auf den von Ihnen uns beauftragten Flächen passiert, welches in den ganzen bisherigen Jahren noch nicht eintrat.
Zu Ihrer Info: Mehr als 15-jährige Erfahrung hat gezeigt, dass wir neben der 5 ½ -monatigen Bereitschaft und durchschnittlich 40 kritischen Tagen in Düsseldorf ca. ein Dutzend mal pro Saison ausrücken müssen, um Schnee und Glätte abzustreuen oder zu räumen. Oftmals wie z.B. bei Tauwetter oder Nachschneien ist die Arbeit sogar augenscheinlich vergebens; einige Kunden können dann nicht erkennen, das wir in den ganz frühen Morgenstunden bereits bearbeitet haben. Für diese Arbeiten, bei denen dann keine zeitlichen Fristen bestehen, rücken wir selbstverständlich erneut aus, um Nach- und Zwischenräumungen vorzunehmen. Auf Wunsch erhalten unsere Kunde je nach beauftragten Volumen bei Rechnungsstellung neben den Einsatzdaten noch entsprechende Arbeitsberichte zwecks Nachweis.
Muss ich als Kunde anrufen, wenn es schneit oder glatt wird?
Nein, das müssen Sie nicht. Sie können beruhigt ausschlafen, zur Arbeit gehen oder Urlaub machen. Wir werden in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst über den Warndienst per Pager alamiert und reagieren bei entsprechendem Wetter sofort. Dabei versuchen wir, den Einsatzzeitpunkt so festzulegen, dass die Touren rechzeitig und gemäß den vom Wegegesetz vorgegebenen Zeiten fertig sind.
Letztendlich bestimmt aber das Wetter selbst Anfang und Ende der Arbeiten. So sind Verzögerungen bei anhaltendem Schneefall oder Blitzeis zwar ärgerlich, aber schon aufgrund des oft zusammenbrechenden Straßenverkehrs teils unvermeidbar. Für diese Fälle gelten nach Wegegesetz und Rechsprechung auch andere Fristen für die Bearbeitung der glatten Flächen. Dabei kommt Ihnen entgegen, dass wir in Ihrer unmittelbaren Nähe befindlich sind und wir i.d.R keine weiten Wege haben.
Auf Wunsch erhalten unsere Kunde je nach beauftragten Volumen auch die Pager-Nummer zur Alamierung, damit Sie uns ggf. bei einer Fehleinschätzung in extremen Situationen zum Einsatz rufen können.
Was passiert, wenn doch ein Schaden entsteht, jemand hinfällt oder sich evtl. sogar verletzt ?
Wir verfügen über eine in der Branche absolut notwendige, ausreichende Haftpflichtversicherung bis € 1.000.000,- für Personen- und Sachschäden, die für den Fall, dass doch etwas auf den von Ihnen uns beauftragten Flächen passiert, den Anspruch prüft und die Schadensregulierung übernimmt.